Zu Abschnitt 3.1

Füttern von Tauben

Tauben an den Futterstellen

Die Aufnahmen vom 11.06.2026 und 14.06.2026 zeigen Tauben im selben Bereich der Futterstellen. Damit ist dokumentiert, dass die dort angebotene Nahrung nicht ausschließlich von kleineren Vogelarten aufgenommen wird.

Futterstelle und Drahtkonstruktion an der Fichte

Die Aufnahmen vom 18.07.2025 und 03.09.2026 zeigen nahezu denselben Zustand im Abstand von mehr als einem Jahr: Futterstelle und Stamm sind mit Drahtgeflecht umgeben, ebenso der Bodenbereich um den Baum. Unterhalb der Futterstelle befinden sich Futter- bzw. Samenreste und weitere organische Rückstände; die Drahtkonstruktion erschwert eine normale Reinigung dieses Bereichs erheblich.

Weitere Futterstellen auf gemeinschaftlichen Flächen

Am Träger der bestehenden Verkehrs- bzw. Hinweisschilder sind mehrere Vogelfutterstellen befestigt. Eine weitere Futterstelle befindet sich in einem Strauch auf der südlichen gemeinschaftlichen Grünfläche. Im Inneren des Strauches befindet sich ein etwa 1,2 m hohes Drahtgeflecht, das inzwischen von den durch das Geflecht gewachsenen Zweigen weitgehend überwachsen und von außen kaum noch sichtbar ist. Eine Reinigung des Bodenbereichs im Inneren des Strauches ist dadurch nicht möglich.

Zu Abschnitt 3.2

Hunde auf den Grünflächen

Hinweisschild an der südlichen Grünfläche

Haus Nr. 51 | Südseite

Die Aufnahme zeigt das an der südlichen Begrenzung der gemeinschaftlichen Grünfläche angebrachte Verbotsschild mit einer durchgestrichenen Hundesilhouette. Das Schild ist derzeit nach außen in Richtung Fliedergasse ausgerichtet; von der Innenseite der Wohnanlage ist daher lediglich seine Rückseite sichtbar. Entlang dieser Grundstücksgrenze verläuft zugleich eine durchgehende Hecke.

Zu Abschnitt 3.3

Wegwerfen von Abfällen aus Fenstern und von Balkonen

Hausnummer 51

Beispiele wiederkehrender Verunreinigungen 2025–2026

Die Aufnahmen zeigen beispielhaft verschiedene Haushalts- und Lebensmittelabfälle, die an unterschiedlichen Tagen auf den gemeinschaftlichen Außen- und Grünflächen bei Haus Nr. 51 vorgefunden wurden. Es handelt sich nicht um eine vollständige Dokumentation, sondern um ausgewählte Beispiele eines wiederkehrenden Zustands.

Die wöchentliche Reinigung durch das beauftragte Reinigungsunternehmen wird nach unserer Wahrnehmung ordnungsgemäß durchgeführt. Da jedoch zwischen den Reinigungsterminen laufend neue Verunreinigungen auftreten, müssen solche Abfälle auf den von uns gepflegten Flächen regelmäßig zusätzlich entfernt werden.

Insbesondere Lebensmittelreste im unmittelbaren Fassaden- und Grünflächenbereich können Schädlinge wie Ratten oder Schaben anziehen. Bei der Entfernung solcher Lebensmittelreste haben wir wiederholt auch Schaben unmittelbar an bzw. unter den Abfällen festgestellt.